Wiederholte Eintragung einer Forderung der Synergie Inkasso gelöscht

Wieder und wieder melden sich Mandanten bei unserem Experten-Team, welche von einem negativen Schufa Eintrag, veranlasst durch die Synergie Inkasso GmbH, betroffen sind. Häufig handelt es sich um Menschen, welche einen Vertrag mit der FlexStrom AG abgeschlossen hatten gegen die nunmehr noch offene Forderungen geltend gemacht werden.

In dem nun geschilderten Falle kam es jedoch zu einem Novum. Ein betroffener Mandant, dem bereits vor einigen Monaten geholfen werden konnte, wandte sich erneut an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte, da der bereits gelöschte Eintrag wieder aufgetaucht war. Der sogenannte Zombie-Eintrag, der wieder aufersteht, musste also erneut bekämpft werden.

# Erst gelöscht, dann wieder eingetragen

Häufig kommt es zu dem Fall, dass die Schufa Holding AG eine Forderung löscht, weil sie die Einmeldevoraussetzungen vom eintragenden Unternehmen nicht lückenlos nachgewiesen bekommt. So war es auch im hiesigem Fall. Obwohl die Schufa Holding AG eine Löschung vorgenommen hatte, sah sich die eintragende Stellen, die Synergie Inkasso, scheinbar weiterhin im Recht. Die Synergie Inkasso GmbH trug die Forderung, kurz nachdem sie gelöscht worden war, einfach erneut bei der Schufa Holding AG ein.

## Wie konnte der Eintrag erneut gelöscht werden?

Im Endeffekt wurde die Bearbeitung der Angelegenheit auf dem bereits eingeschlagegen Weg fortgeführt. Die Schufa Holding AG wurde mit dem Wortlaut ihres letzten Schreibens konfrontiert. Darin schrieb sie, dass die Forderung nur dann wieder aufgenommen wird, wenn die Forderung tituliert wurde. Dies war in der Zwischenzeit nicht geschehen, sodass einer erneuten Löschung des Eintrages seitens der Schufa nichts im Wege stand.

Es bleibt zu hoffen, dass die Forderung nicht noch einmal eingetragen wird und der Betroffene nun nicht mehr unter einem negativen Schufa Eintrag der Synergie Inkasso leiden muss.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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