Schufa-Recht: Erneut ein Eintrag der Synergie Inkasso GmbH gelöscht

Die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Berlin konnte ein weiteres „Schufa-Problem“ lösen. In diesem Fall wurde durch die Synergie Inkasso GmbH eine Forderung zulasten eines 36-Jährigen Mannes eingetragen. Dieser hatte mehrere Wohneinheiten vermietet und dabei einen Stromversorgungsvertag mit der Löwenzahn Energie GmbH abgeschlossen. Im Rahmen der Schlussrechnung wurden nach Angaben des Leipzigers einige Bonuszahlungen nicht berücksichtigt, weshalb der Schlussrechnung und auch einem späteren Mahnbescheid widersprochen wurde.

Dies alleine konnte den negativen Schufa-Eintrag aber nicht verhindern. Die Forderungsangelegenheit wurde zwischenzeitlich von unterschiedlichen Stellen bearbeitet und versucht einzutreiben. Jedoch konnte keine Lösung bezüglich der nicht berücksichtigten Bonuszahlungen gefunden werden. Dies lag insbesondere daran, dass der Betroffene mehrere Schreiben der Gegenseite nicht erhalten hatte. Da die genaue Forderungshöhe auch immer unsicher war, konnte der Vermieter die Zahlungen auch nicht „ins Blaue hinein“ leisten. Letztlich landete die Forderung bei der Synergie Inkasso GmbH, geschäftsansässig in der Friedrichstr. 204, 10117 Berlin.

Der Leipziger musste sodann seit Oktober 2015 unter den Folgen des negativen Eintrages leiden. Die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit ist in einem solchen Falle stark eingeschränkt. Erst im Mai 2017 wurden die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB beauftragt. Nach einigen Schreiben konnte nun erfreulicherweise eine schnelle Löschung des Eintrags durch die Schufa Holding AG herbeigeführt werden. Die eintragende Synergie Inkasso GmbH wurde mittlerweile durch Dr. Tintemann, der den Vorgang bei AdvoAdvice bearbeitet hat, zur Übernahme der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten aufgefordert. .

In Kontext von Schufa-Einträgen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rät der zuständige Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann:

„*Sobald man realisiert, dass es einen negativen Schufa-Eintrag zur eigenen Person gibt und der Scorewert unter 90 % gerutscht ist, sollte man sich dringend Hilfe von einem Experten suchen. Die wirtschaftlichen Folgen sind häufig schwer einzuschätzen und häufig kann erst durch anwaltliche Hilfe herausgearbeitet werden, ob und welche Voraussetzungen für einen Schufa-Eintrag tatsächlich erfüllt sind. Häufig kann Betroffenen dann noch geholfen werden.“*

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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