Barclays Bank widerruft negative Einträge von zwei Kunden bei Schufa Holding AG und nimmt Kündigungen zurück

Im Mai meldeten sich innerhalb von wenigen Tagen gleich zwei Betroffene wegen eines negativen Schufa-Eintrags der Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch bei den Experten der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin. Dies war insofern überraschend, als dass beiden betroffenen Personen das nahezu gleiche widerfahren war, ohne dass die Personen vorher etwas miteinander zu tun gehabt hätten.

Buchungsfehler, Kontokündigung, Schufa-Eintrag

In beiden Fällen hatten die Betroffenen Zahlungsrückstände auf ihren jeweiligen Konten. Genau genommen war scheinbar der gesetzlich erforderliche Zahlungsrückstand für eine Kündigung der Vertragsverhältnisse nunmehr angefallen. Allerdings wurde vor der Kündigung eine Mahnung versendet, in welcher eine Zahlungsfrist für einen Mindestbetrag gesetzt und nach Fristablauf mit Kündigung gedroht wurde, sollte die Zahlung nicht geleistet werden. In beiden Fällen wurde eine Zahlungsfrist von 14 Tagen gesetzt.

In den vorliegenden Fällen berichteten die Betroffenen übereinstimmend, dass sie die angeforderte Mindestzahlung an die Barclays Bank Ireland Branch PLC geleistet hätten und zwar rechtzeitig vor dem Fristablauf.

Rund zwei Wochen später mussten beide Betroffene aber entsetzt feststellen, dass die jeweiligen Kontoverbindungen gekündigt und zu jeder Kontoverbindung ein negativer Schufa-Eintrag vorgenommen wurde. Dies war besonders überraschend, da auf den Kontoauszügen der Betroffenen nachweisbar war, dass das Geld rechtzeitig bei der Barclays Bank angekommen und dort auch verbucht worden war.

Schnelle Reaktion hilft

Da sie sich keiner Schuld bewusst waren und den Negativeintrag nicht hinnehmen wollten, wandten sich die Betroffenen innerhalb von wenigen Tagen, nachdem klar war, dass dieses Problem sich nicht von alleine löst, an die Spezialisten für Negativeinträge bei der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB. Diese kontaktierten sodann umgehend die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch und konfrontierten diese mit dem Sachverhalt und übermittelte entsprechende Belege, zum Nachweis, dass die Zahlungen rechtzeitig getätigt und auch bei der Gegenseite verbucht worden waren.

Nach einigen Tagen meldete sich die Barclays Bank Ireland PLC Hamburg Branch bei dem zuständigen Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann und erklärte, dass die Kündigungen zurückgenommen und die Schufa Holding AG mit der Löschung der Einträge beauftragt wurden. Zudem wurden in einem Fall die außergerichtlich entstandenen Kosten der Betroffenen übernommen.

Rechtliche Einschätzung

AdvoAdvice Experte Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann schätzte die Lage abschließend wie folgt ein:

*“Nach der DSGVO darf es Unternehmen nicht passieren, dass diese derart leichtfertig wirtschaftlich relevante Daten an die Schufa Holding AG übermitteln, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet sog. technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, um die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zu schützen. Dies in den den Artikeln 24 und 32 der DSGVO geregelt. Diese Mechanismen haben nach meiner Einschätzung vorliegen vollständig versagt, da die Zahlungen rechtzeitig verbucht und dennoch automatisierte Kündigungen und Schufa-Einträge veranlasst wurden. Gerade durch das zweifache Auftreten des Problems deutet dies auf einen Systemfehler und nicht auf ein Versehen hin. Die Dimension dieses Verstoßes wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass wegen derartiger Verstöße enorme Bußgelder verhängt werden können. Diese richten sich nach Art. 83 Abs. 4 und 5 DSGVO.“*

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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