Bank zahlt Schadensersatz nach fehlerhaftem SCHUFA-Eintrag

Die Spar- und Kreditbank Hardt eG hat sich nach einem langwierigen Klageverfahren, welches durch die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice vor dem Landgericht Karlsruhe geführt wurde, dazu verpflichtet, einem Betroffenen aus dem Großraum Karlsruhe eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 25.000,00 Euro zu leisten. Die weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien wird einvernehmlich beendet.

Schadensersatz nach Schufa Eintrag

Der Mandant der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte stellte im Jahr 2015 bei der Spar- und Kreditbank Hardt eG eine Immobiliar-Darlehensanfrage. Der Betroffene wollte ein Mehrfamilienhaus erwerben, welches zu einem Betrag von 950.000,00 Euro kreditfinanziert werden sollte. Aufgrund unterschiedlicher Ansichten über die Darlehenskonditionen kam ein Darlehensvertrag letztlich aber nicht zustande. Dennoch meldete die Spar- und Kreditbank Hardt eG einen abgeschlossenen Darlehensvertrag über 950.000,00 Euro in den SCHUFA-Datenbestand ein. 

Der Karlsruher forderte die Spar- und Kreditbank Hardt eG in der Folge zur Löschung des Eintrages auf, da ihn dies bei der Kreditaufnahme behindere. Statt einer Löschung veranlasste die Bank jedoch nur eine Erledigungsmeldung an die SCHUFA Holding AG. In der Zwischenzeit stellte der Betroffene eine Darlehensanfrage bei einem anderen Kreditunternehmen. Dort wurde ihm ein Darlehen mit guten Konditionen aufgrund des bereits eingetragenen Darlehens jedoch verwehrt. Letztlich musste der Mandant der Rechtsanwälte AdvoAdvice ein Darlehen aufnehmen, welches deutlich teurer verzinst war, als das eigentlich gewünschte und bereits angefragte Darlehen.

In der Folge beauftragte der Karlsruher Unternehmer Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann in Berlin mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Dieser machten den entstandenen Zinsschaden zunächst außergerichtlich und dann mit Klage vom 28.12.2018 auch gerichtlich geltend. Nach über einem Jahr und mehreren Gerichtsterminen einigte sich die Parteien schließlich auf einen Vergleich, worich sich die Bank verpflichtet, an den Kläger 25.000,00 Euro zu zahlen. Zudem wurde die weitere Zusammenarbeit einvernehmlich beendet.

Rechtliche Aspekte

Die Einmeldung des angeblich abgeschlossenen Darlehens über 950.000,00 Euro erfolgte entgegen den seinerzeit geltenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes alter Fassung (BDSG a.F.). Der Eintrag war schlicht unrichtig, weil es ein entsprechendes Vertragsverhältnis nicht gegeben hat. Nach § 823 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 28a Abs. 2 S. 1 BDSG a.F. konnte der Kläger daher einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Schwierigkeiten bestehen bei der Forderung von Schadensersatz nach SCHUFA-Einträgen – jedenfalls bis zur Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) -regelmäßig darin, dass der konkrete Zusammenhang zwischen Eintrag und Schaden schwer nachweisbar und die tatsächliche Schadenshöhe oftmals nur schwer zu ermitteln ist. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass nur der tatsächliche Schaden (z.B. die Zinsdifferenz) und nicht der ausgeblieben Darlehensbetrag o.ä. geltend gemacht werden kann.

Mit Einführung der DSGVO ist dies jedoch erleichter worden, da nunmehr auch immaterielle Schäden geltend gemacht werden können. Dies kann man sich wie ein Schmerzensgeld vorstellen.

Ist also nachweisbar, dass der SCHUFA-Eintrag schwerwiegende Probleme nach sich zieht, ist die Geltendmachung von Schadensersatz daher möglich.

Fazit

Im Rahmen von SCHUFA-Einträgen zählt einerseits zügiges Handeln, um Probleme abzuwehren und andererseits auch, geduldig zu bleiben, um die Ansprüche durchzusetzen.

Natürlich muss man sich vor Augen führen, dass nur beim nachweisbaren Scheitern wirtschaftlich größerer Projekte auch mit einem hohen Schadensersatz zu rechnen ist. Paradebeispiel ist hier das Verfahren der Leo-Kirch-Gruppe gegen die Deutsche Bank. Andererseits wird sich in den kommenden Jahren zeigen, wie sich die Möglichkeiten der DSGVO für die Betroffenen auswirken, um hier Schadensersatzansprüche gegen eintragende Unternehmen wie z.B. Banken oder Inkassofirmen und ggd. auch die Schufa selbst durchzusetzen.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

Weitere Informationen zum Thema Schufa und Datenschutz finden Sie hier. 

Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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