Thomas Lloyd: OLG Dresden weist Berufung der CT Infrastructure Holding Ltd. zurück
Oberlandesgericht Dresden weist die Berufung der CT Infrastructure gegen eine
Entscheidung des Landgericht Görlitz zum Großteil zurück.
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Oberlandesgericht Dresden weist die Berufung der CT Infrastructure gegen eine
Entscheidung des Landgericht Görlitz zum Großteil zurück.
Thomas Lloyd führt nach Information an die Anleger kein Fondsplitting durch,
zahlt aber auch erst einmal keine Vorab-Ausschüttungen
Qualifizierte Nachrangdarlehen sind ein beliebtes Instrument, um bei Anlegern
Geld einzusammeln. Doch die wenigsten Anleger wissen, worauf sie
Darlehensangebote von Privatpersonen über das Internet haben Hochkonjunktur.
Wer dringend Geld braucht sollte gut prüfen, ob das Angebot
Kammergericht hebt erstinstanzliche Entscheidung auf und weist Klage des
Insolvenzverwalters gegen Anleger ab.
Das Oberlandesgericht Celle hat in zwei Verfahren Berufungen der CT
Infrastructure Holding Ltd. zurückgewiesen.
Thomas Lloyd Anleger erhalten eine Information zur Verlängerung der
Entscheidung zum Fondsplitting. AdvoAdvice beantwortet Fragen hierzu.
Thomas Lloyd: Erst Auszahlungsverzögerungen, jetzt Fondsplitting. Was besorgte
Anleger jetzt wissen sollten.
Landgericht Augsburg verurteilt CT Infrastructure Holding Ltd. zur Zahlung an
Anleger.