Schufa Eintrag der Barclays Bank – Reaktion in Rekordzeit

Im vergangenen Monat konnte einmal mehr ein Schufa-Eintrag der Barclays Bank erfolgreich gelöscht werden. Das besondere an diesem Fall: Die Löschung erfolgte in Rekordzeit.

# Sachverhalt:

Die Barclays Bank PLC mit Sitz in Hamburg, hat zu Beginn des Jahres 2018 einen negativen Schufa-Eintrag zu Lasten eines ebenfalls in Hamburg wohnenden Mannes eingetragen. Dabei wurde eine Forderung von fast 10.000,00 Euro aus einem Kreditkartenvertrag geltend gemacht.

Zum Datum des Schufa Eintrages wurde der Betroffene durch die Barclays Bank kontaktiert. Dabei wurden zwei Schreiben versendet: Die Ankündigung eines Lastschrifteinzuges und ein Kündigungsschreiben. Was der Betroffene zuvor nicht erhielt, war ein Mahnschreiben.

Problematisch für den Betroffenen war, dass nachweislich alle vorherigen Abbuchungen und Zahlungsaufforderungen rechtzeitig bedient wurden.

# Wie kam es zu der schnellen Löschung?

Die Prüfung des Sachverhaltes ergab recht schnell, dass die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen nicht vorlagen. Eine Schufa-Eintragung wäre aber nur dann rechtmäßig gewesen.

Dieses Prüfungsergebnis wurde der Barclays Bank PLC mitgeteilt. Dazugehöriges Schreiben wurde an einem Mittwoch Vormittag gegen 10:00 Uhr per Fax an die Barclays Bank PLC übermittelt. Noch am gleichen Tag erhielt der Mandant eine Mitteilung, dass die Kündigung zurückgenommen und der Schufa Eintrag widerrufen wird.

Datenübersicht Schufa - Foto Pixabay

Der zuständige Schufa-Experte Dr. Sven Tintemann erläuterte dazu: „Eine derart schnelle Reaktion ist sehr ungewöhnlich. Die normale Bearbeitungszeit eines Schreibens dauert normalerweise mehr als eine Woche. Allerdings ist die Kündigung offensichtlich zu Unrecht erfolgt, weshalb eine schnelle Reaktion auch angebracht war. Man darf nun aber nicht erwarten, dass die Löschung eines Schufa Eintrages immer so schnell geht.“

# Fazit

Manchmal können unrechtmäßige Zustände erfreulich schnell wieder beseitigt werden. Auch wenn man aus der zetilichen Komponente keine größeren Schlussfolgerung ziehen kann, rentiert es sich dennoch, einen negativen Schufa Eintrag umgehend zu bearbeiten. Falls Sie Hilfe bei der Bekämpfung eines negativen Schufa Eintrages benötigen, können Sie uns gerne unseren Schufa-Vorab-Checknutzen.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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