Schufa und Datenschutz

SCHUFA-Eintrag trotz Vollstreckungsbescheid gelöscht

Dr. Raphael Rohrmoser

In einem etwas kurios anmutenden Fall konnte eine durch einen Vollstreckungsbescheid festgesetzte und an die SCHUFA gemeldete Forderung wieder gelöscht werden. Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Einzelfallbetrachtung bei SCHUFA-Einträgen ist:

Haftung für Vertragverlängerung

Im Oktober musste ein 38-jähriger Mann aus Berlin feststellen, dass an seinem Zweitwohnsitz in NRW ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. Dieser gerichtliche Titel wurde durch die mobilcom-debitel GmbH veranlasst. Insgesamt wurde ein Betrag von über 1.000,00 Euro von dem Betroffenen gefordert. Noch bevor der Betroffene den Vollstreckungsbescheid in den Händen hielt, veranlasste die I. GmbH  für die mobilcom-debitel GmbH einen negativen SCHUFA-Eintrag zulasten des Betroffenen.

Glücklicherweise reagierte der Betroffene zeitnah und beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice aus Berlin. Der 38-jährige war sich nämlich keiner Schuld bewusst, da er selbst in keinem Vertragsverhältnis mit der mobilcom-debitel GmbH stand.

Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Aufgrund zuvor fehlerhaft erfolgter Zustellungen, konnte gegen den Vollstreckungsbescheid noch Einspruch eingelegt werden.

Wie sich im anschließenden Verfahren herausstellte, wurde der Mobilfunkvertrag tatsächlich nicht durch den Betroffenen, sondern durch seinen Vater auf den Namen seines Sohnes abgeschlossen. Dies war möglich, weil der Sohn dem Vater vor vielen Jahren einen Mobilfunkvertrag abschloss und die Daten deshalb bei mobilcom-debitel hinterlegt waren.

Im Rahmen eines Telefonates ging mobilcom-debitel offenbar davon aus, dass der Gesprächspartner einen weiteren Vertrag schließen könne und wolle. Dies war aber nicht möglich, da der Sohn nicht mit der Telefonhotline der mobilcom-debitel GmbH gesprochen hatte und dem Vater bereits seit mehrere Jahren ein Betreuer zur Seite gestellt war. Ein wirksamer Vertrag konnte so jedenfalls nicht zustande kommen, wie sich erst im Laufe eines sich anschließenden Gerichtsverfahrens vor dem Amtsgericht Detmold herausstellte.

Eintrag gelöscht und Kosten durch Gegner übernommen

Da der Vater ohne eine Genehmigung des Betreuers einen Vertrag nicht abschließen konnte und der Sohn mit dem neuen Vertragsschluss nichts zu tun hatte, konnte der Sohn auch logischerweise nicht in Anspruch genommen werden. Die Mobilcom-Debitel GmbH nahm nach Aufklärung des Sachverhaltes die Klage  vor dem Amtsgericht Detmold gegen den Betroffenen zurück. Das Gericht hob den zwischenzeitig erlassenen Vollstreckungsbescheid auf.  Die Mobilcom-Debitel  GmbH veranlasste zudem die Löschung des Negativeintrages und glich auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten des Betroffenen aus.

Kommentar von AdvoAdvice

Der zuständige Rechtsanwalt und SCHUFA-Experte Dr. Sven Tintemann zeigte sich zufrieden: „In diesem Fall konnte der SCHUFA zunächst kein Vorwurf gemacht werden. Allerdings war der Sachverhalt mit einer Vielzahl an Fragen bezüglich des Vorgehens von mobilcom-debitel gespickt. Umso erfreulicher ist es, dass dies offenbar erkannt und die Klage zurückgenommen wurde. Es zeigt sich an diesem Fall, dass auch die Aussagekraft von Vollstreckungsbescheiden nicht immer ausreichend ist, um eine Datenübermittlung und einen Schufa Eintrag zu rechtfertigen.“

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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