Schufa Recht – Erneut Löschung von Negativeintrag der Barclays Bank erreicht

Die Schufa Holding AG hat einen Negativeintrag der Barclays Bank PLC nach Aufforderung durch die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB gelöscht. Betroffen war ein Kunde der Barclays Bank PLC aus der Nähe von Kiel (Schleswig Holstein).

Nachdem sich der betroffene Bankkunde im März an die Kanzlei AdvoAdvice, konkret Rechtsanwalt Dr. Tintemann, gewandt hatte, wurden sowohl die Barclays Bank PLC als auch die Schufa Holding AG angeschrieben, mit der Aufforderung, einen über den Kunden veranlassten Negativeintrag zur Löschung zu bringen.

Nach einem weiteren Schreiben, als Antwort auf einen Schriftsatz der Barclays Bank PLC vom 16.03.2017, löschte dann die Schufa Holding AG den streitgegenständlichen Eintrag. Die Barclays Bank PLC hatte hierzu angeboten, den Eintrag im Vergleichswege zur Löschung zu bringen.

Ein Vergleich scheiterte aber bisher an der Zustimmung der Rechtsschutzversicherung des betroffenen Bankkunden.

Ob hier noch ein Vergleich mit der Bank abgeschlossen werden kann, um evtl. erneute Negativeinträge oder weitere rechtliche Auseinandersetzungen um Kostenerstattungsansprüche zu verhindern, muss noch mit der Rechtsschutzversicherung des betroffenen Bankkunden abgestimmt werden.

Haben auch Sie Probleme mit Einträgen in Auskunfteien, wie z.B. Schufa-Holding AG, Bürgel, Creditreform, Boniversum oder anderen? Dann wenden Sie sich an die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter info@advoadvice.de.

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Zusätzliche Informationen zu unserem Schufa-Experten Dr. Sven Tintemann finde Sie auch unter https://tintemann.de.

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