Thomas Lloyd: Vierte Cleantech zahlt nicht aus – AdvoAdvice Rechtsanwälte reichen Klagen ein

Die Thomas Lloyd Private Wealth AG wurde in die Thomas Lloyd Private Wealth GmbH umgewandelt, nur um dann letztendlich 2016 in die nun das Anlagevermögen verwaltende „Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH“ oder „VCI“ zu verschmelzen.

Die von den Anlegern bei der Geldanlage gezeichneten verbrieften Genussscheine wurden in diesem Vorgang auch zu Genussrechten umgewandelt. Diese bemerkenswerte Entwicklung hat nun dazu geführt, dass dass Anleger berichten, ihnen zustehende Auszahlungen aus Genussrechten würden von der VCI unter Hinweis auf die Genussrechtsbedingungen bislang nicht ausgezahlt werden

Bereits im Februar 2019 gründete die Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB die Anlegergemeinschaft Thomas Lloyd, um Anlegern der Thomas Lloyd Gruppe die Möglichkeit zu geben, sich gemeinsam in Bezug auf die Verschmelzung der Anlagegesellschaften und die Umwandlung der Anlagen zu formieren.

Seitdem haben sich hunderte Anleger unserer Anlegergemeinschaft angeschlossen. Außerdem wurden eine Vielzahl von Klagen an verschiedenen Amtsgerichten und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland durchgestritten und für viele Anleger erfolgreich Prozesse geführt sowie Rückzahlungen realisiert.

Anleger erhalten Schreiben der Vierten Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (“VCI”)

Die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH (“VCI”) leistet also nach Auskunft von Anlegern wohl weiterhin keine Rückzahlungen an diese, obwohl die betreffenden Laufzeiten und Fälligkeiten der Genussrechte nach Auskunft der betroffenen Anleger längst abgelaufen und eingetreten sind und auch Kündigungen seitens der Anleger ausgesprochen wurden.

Nachdem die Thomas Loyd Gruppe dann durch die VCI Mitte Juli 2021 an betroffene Anleger ein langes Erklärungsschreiben richtete, AdvoAdvice Rechtsanwälte berichteten, warum denn trotz der Fälligkeit der Auszahlungen hier diese mit Hinweis auf die Genussrechtsbedingungen nicht erfolgen könnten, haben sich eine Vielzahl von Anlegern an AdvoAdvice gewandt und um die Durchsetzung der fälligen Auszahlungsansprüche in die Wege zu leiten.

Begründung der VCI zur Verhinderung von Auszahlungen – Anleger werden vertröstet

Für „frühestens Herbst 2021“ wurden die Auszahlungen angekündigt. So schnell wie der Herbst kam, so wird er wahrscheinlich auch gehen, ohne dass die angekündigten Auszahlungen der Vierten Infrastrukturgesellschaft erfolgt sein dürften.

Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte haben zwischenzeitlich auch für viele Anleger Ansprüche gegenüber der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft geltend gemacht und gegen ein damals gegenüber Anlegern tätiges Beratungsunternehmen sowie die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft Klage auf Rückzahlung und Schadenersatz wegen Falschberatung vor dem Landgericht Meiningen, Az. 2 O 339/21 eingereicht.

Auch hat die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Zahlungen erst dann vorgenommen werden, „wenn und soweit die Voraussetzungen für einen rechtlich dauerhaft durchsetzbaren Anspruch“ zu Gunsten der Anleger bestehen. An dieser Aussage wird sich die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft zu gegebener Zeit messen lassen müssen.

Nicht einfach hinhalten lassen! Handlungsbedarf prüfen.

Anlegern ist also zu raten, sich daher mit einer Rückzahlung nicht übermäßig hinhalten zu lassen und ihre Rechtsansprüche prüfen zu lassen.

Oft kann hier die Einschaltung eines Spezialisten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts schnell zu einer druckvollen Durchsetzung der Ansprüche führen.

Die spezialisierten Rechts- und Fachanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB in Berlin haben in Mandaten bezüglich der Thomas Lloyd Gruppe bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich gerichtlich vertreten. Wir stehen Ihnen als Anleger mit Rat und Tat gerne zur Seite und sind auch jederzeit persönlich für Sie da. Wir verfügen aufgrund unserer langjährigen Praxis über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht und beraten Anleger im Rahmen von Beratungsfehlern und weiteren Pflichtverletzungen seitens Emittenten von Vermögensanlagen.

Unsere Anlegergemeinschaft bündelt die Interessen und sorgt für eine Wissenskonzentration.

Schließen Sie sich gerne unserer Anlegergemeinschaft Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft an. Wir führen unsere Mandate ortsunabhängig mit modernsten Kommunikationsmittel. Persönlicher Kontakt zu unseren Mandanten und eine gute Erreichbarkeit sind wir uns selbstverständlich.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung, damit sie wissen, wo sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Weitere Informationen zur ThomasLloyd Anlegergemeinschaft finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Kennen Sie schon diese Beiträge?