LG Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen Barclays Bank PLC

Das Landgericht Hamburg hat gegen die Barclays Bank PLC eine einstweilige Verfügung erlassen. Die Entscheidung erging nach einer mündlichen Verhandlung am 16.02.2018 über den Antrag der Kanzlei AdvoAdvice.

# Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung

Hintergrund der gerichtlich geführten Auseinandersetzung der durch AdvoAdvice vertretenen Mandantin war ein Negativeintrag der Barclays Bank PLC, welchen diese aufgrund eines Kreditkartenvertrages lanciert hatte.

Die durch AdvoAdvice vertretene Antragstellerin wandte vor Gericht ein, keine Schreiben erhalten und auch selbst den Kreditkartenvertrag widerrufen zu haben.

Da außergerichtlich keine Einigung mit der Barclays Bank PLC erzielt werden konnte, wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nötig.

# Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg

Nachdem die Barclays Bank PLC den Negativeintrag bereits vor Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem LG Hamburg widerrufen hatte, wurde der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung teilweise für erledigt erklärt.

Die Verhandlung vor dem LG Hamburg fand jedoch trotzdem statt, da die Barclays Bank als Antragsgegnerin sich weigerte, eine Unterlassungerklärung für die Zukunft strafbewehrt abzugeben.

Das Gericht entschied nun zu Gunsten der durch AdvoAdvice vertretenen Antragstellerin, dass die Barclays Bank ein Zukunft erneute Einträge zu unterlassen hat, wenn nicht….

Die vom Gericht erlassene Entscheidung wird nun der Gegenseite zugestellt. Zudem wird geprüft, ob hier ein Schadensersatzanspruch gegen die eintragende Bank zunächst außergerichtlich und dann ggf. auch gerichtlich geltend gemacht werden kann.

# Bewertung und Handlungsempfehlung

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